Eines der spannendsten Themen bei der Einführung einer Collaboration Plattform ist der Betriebsrat. Auf praktisch jeder Veranstaltung in Deutschland kommt mindestens einmal eine Frage zu dem Thema auf. Und während ich schon diverse Horrorgeschichten über endlos verzögerte Einführungen und sogar gestoppte Projekte gehört habe, möchte ich hier einmal für Verständnis für die Arbeit der Betriebsräte werben.
Der Betriebsrat muss für die Rechte der Mitarbeiter eintreten. Dazu gehört, daß Mitarbeiter nicht überwacht und nicht kontrolliert werden, daß die einschlägigen Betriebsverfassungs- und Datenschutzgesetze eingehalten werden, daß die Mitarbeiter ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung neuer, die Mitarbeiter betreffende Systeme haben, und daß dem Mitarbeiter keine Nachteile entstehen, selbst wenn er die Collaboration Plattform nicht aktiv nutzt.
Der Verzicht auf Überwachung und Kontrolle kann, falls dies nicht grundsätzlich technisch ausgeschlossen ist, durch die Zusicherung des Plattformbetreibers erfolgen. Dazu muss zuerst ein entsprechendes Vetrauensverhältnis vorhanden sein, welches durch die extrem frühzeitige Einbindung der Betriebsratsgremien noch weit vor dem Launch der Plattform aufgebaut werden kann. Ein gewisser Track Record beim zeitnahen Umsetzen von Anforderungen des Betriebsrats kann auch nicht schaden.
Eine Collaboration Plattform ist (meines Wissen nach, bin kein Experte im Arbeitsrecht) mitbestimmungspflichtig. Sie muss den entsprechenden Betriebsratsgremien vorgestellt werden. Braucht es immer eine explizite Betriebsvereinbarung dazu? In manchen Unternehmen hat eine nachträgliche Erwähnung im Anhang zu einer übergreifenden Betriebsvereinbarung zur Mitarbeiterdatenverarbeitung gereicht, aber andere Unternehmen berichten über unterschiedliche Ansätze.
Datenschutzrechtlich sollten jeder Mitarbeiter die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, welche seiner persönlichen Daten über die für die Autorisierung benötigten Name und Email-Adresse hinaus für welche Nutzergruppen (z. B. allen Nutzern oder nur den Kollegen, denen sie folgen) sichtbar sind.
Für die gesamte Plattform ist es hilfreich, wenn die Daten im eigenem Rechenzentrum in der EU gespeichert werden.
Darüber hinaus sollte eine Collaboration Plattfom auf drei Ebenen für den Betriebsrat unbedingt unterstützenswert sein:
1. auf der Ebene des Gesamt-Unternehmens: der Betriebsrat möchte mehr Demokratie und Transparenz im Unternehmen. Eine Collaboration Plattform kann extrem viel zu Demokratie und Transparenz im Unternehmen beitragen: jeder Mitarbeiter kann dort mit Senior-Managern kommunizieren, unabhängig vom Hierarchiegrad. Und Entscheidungen können offen und transparent kommuniziert und diskutiert werden.
2. auf der Ebene der einzelnen Betriebsratsgruppe: sie können dort Informationen wie Mitarbeitervergünstigungen oder Betriebsvereinbarungen publizieren und aktuelle Entwicklungen mit Diskussionen begleiten.
3. auf der Ebene jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds: Betriebsräte wollen alle paar Jahre wiedergewählt werden. Auf der Plattform können sie offen für Mitarbeiterbelange eintreten, als Diskussionspartner zur Verfügung stehen, ihre Arbeit für andere Mitarbeiter sichtbar machen, somit an Popularität und letzen Endes auch an Stimmen bei der Betriebsratswahl gewinnen.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Euren Betriebsräten gemacht?
Der Betriebsrat muss für die Rechte der Mitarbeiter eintreten. Dazu gehört, daß Mitarbeiter nicht überwacht und nicht kontrolliert werden, daß die einschlägigen Betriebsverfassungs- und Datenschutzgesetze eingehalten werden, daß die Mitarbeiter ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung neuer, die Mitarbeiter betreffende Systeme haben, und daß dem Mitarbeiter keine Nachteile entstehen, selbst wenn er die Collaboration Plattform nicht aktiv nutzt.
Der Verzicht auf Überwachung und Kontrolle kann, falls dies nicht grundsätzlich technisch ausgeschlossen ist, durch die Zusicherung des Plattformbetreibers erfolgen. Dazu muss zuerst ein entsprechendes Vetrauensverhältnis vorhanden sein, welches durch die extrem frühzeitige Einbindung der Betriebsratsgremien noch weit vor dem Launch der Plattform aufgebaut werden kann. Ein gewisser Track Record beim zeitnahen Umsetzen von Anforderungen des Betriebsrats kann auch nicht schaden.
Eine Collaboration Plattform ist (meines Wissen nach, bin kein Experte im Arbeitsrecht) mitbestimmungspflichtig. Sie muss den entsprechenden Betriebsratsgremien vorgestellt werden. Braucht es immer eine explizite Betriebsvereinbarung dazu? In manchen Unternehmen hat eine nachträgliche Erwähnung im Anhang zu einer übergreifenden Betriebsvereinbarung zur Mitarbeiterdatenverarbeitung gereicht, aber andere Unternehmen berichten über unterschiedliche Ansätze.
Datenschutzrechtlich sollten jeder Mitarbeiter die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, welche seiner persönlichen Daten über die für die Autorisierung benötigten Name und Email-Adresse hinaus für welche Nutzergruppen (z. B. allen Nutzern oder nur den Kollegen, denen sie folgen) sichtbar sind.
Für die gesamte Plattform ist es hilfreich, wenn die Daten im eigenem Rechenzentrum in der EU gespeichert werden.
Darüber hinaus sollte eine Collaboration Plattfom auf drei Ebenen für den Betriebsrat unbedingt unterstützenswert sein:
1. auf der Ebene des Gesamt-Unternehmens: der Betriebsrat möchte mehr Demokratie und Transparenz im Unternehmen. Eine Collaboration Plattform kann extrem viel zu Demokratie und Transparenz im Unternehmen beitragen: jeder Mitarbeiter kann dort mit Senior-Managern kommunizieren, unabhängig vom Hierarchiegrad. Und Entscheidungen können offen und transparent kommuniziert und diskutiert werden.
2. auf der Ebene der einzelnen Betriebsratsgruppe: sie können dort Informationen wie Mitarbeitervergünstigungen oder Betriebsvereinbarungen publizieren und aktuelle Entwicklungen mit Diskussionen begleiten.
3. auf der Ebene jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds: Betriebsräte wollen alle paar Jahre wiedergewählt werden. Auf der Plattform können sie offen für Mitarbeiterbelange eintreten, als Diskussionspartner zur Verfügung stehen, ihre Arbeit für andere Mitarbeiter sichtbar machen, somit an Popularität und letzen Endes auch an Stimmen bei der Betriebsratswahl gewinnen.
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